Herausforderung Trennbankenmodell

Neben bekannten Forderungen hat dabei gerade die Idee zur Einführung einer Art Trennbankensystem, das heißt einer funktionalen Aufspaltung von klassischem Kredit- und Einlagengeschäft und Handelsgeschäft, massive Konsequenzen für die geschäftspolitische Strategie und die operativen Prozesse einer Bank. Trotz Widerstands von Teilen der Kreditwirtschaft gibt es in mehreren Ländern Initiativen zur Einführung solcher Modelle. Nachdem die deutsche Bundesregierung im März das Thema erstmals aufgriff und vorantrieb, beschloss der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2013 das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Trennbankensystems in Deutschland. Zuvor legte bereits die französische Regierung ein Konzept zur Abtrennung des Eigenhandels vor. Großbritannien geht mit dem sogenannten „ring-fencing“ vom Grundsatz her in die gleiche Richtung.

Hohe politische Dynamik

Die hohe politische Dynamik belegt, dass aus heutiger Sicht die zeitnahe Einführung eines Trennbankensystems in der EU oder zumindest in einzelnen Mitgliedstaaten wahrscheinlich ist. Die besondere Herausforderung für Banken: Während andere regulatorische Maßnahmen im Vorfeld ihrer Einführung ausführlich analysiert wurden, sind die praktischen Auswirkungen eines Trennbankenmodells teilweise noch vollkommen unklar. Zwar wurden in den letzten Wochen einzelne Institute durch die Deutsche Bundesbank zu Abgrenzungen und Definitionen im Bereich der Handelsgeschäfte befragt. Die hohe Unsicherheit bezüglich genauer Regelungen aber bleibt bestehen.

Abgrenzung differiert

Nach ersten Berechnungen von ZEB liegen in der Europäischen Union aktuell rund 55 größere Kreditinstitute über den von der Liikanen- Kommission vorgeschlagenen Größengrenzen, ab denen eine Aufspaltung der Geschäftsbereiche in Einlagen- und Handelsinstitut vorgenommen werden müsste. Auf Basis des Gesetzesvorschlags der deutschen Bundesregierung, der etwas andere Grenzen vorsieht und insbesondere Banken mit einer Bilanzsumme von unter 90 Mrd. Euro von der Regelung ausnimmt, wären immerhin noch circa 30 Institute in der EU, davon neun deutsche Banken, betroffen.

Enorme Konsequenzen

Die geschäftspolitischen Konsequenzen für die entsprechenden Institute sind enorm. Die Banken müssen entscheiden, ob sie eine Trennung vornehmen oder ihre Handelsaktivitäten so weit verringern, dass diese zukünftig unterhalb der geforderten Grenzen liegen. In Abhängigkeit von Umfang und Ertragsanteil der Handelsaktivitäten entstehen zusätzlich zu den Einmalkosten der Abtrennung weitere laufende Kosten. Neben Verwaltungsaufwendungen zum Beispiel für zusätzliche IT -Systeme oder die Einrichtung doppelter interner Abteilungen belasten insbesondere die gesonderten Eigenkapital- und Refinanzierungskosten. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der höheren Risiken das Rating des neuen Handelsinstituts um mehrere Stufen unter dem Rating der Holding liegen wird. Verbessert sich das Rating des Einlageninstituts nicht, sind insgesamt deutlich höhere Zinsaufschläge die Folge.

Refinanzierung wird teurer

Auf Basis eines vereinfachten Modells lässt sich damit eine Mindestgröße für das „neue“ Handelsinstitut ableiten, um einen positiven Wertbeitrag erwirtschaften zu können. Bei unterstellter Erhöhung der Refinanzierungskosten zum Beispiel um 50 Basispunkte liegt die kritische Größe der zu übertragenden Handelsaktiva bei mindestens circa 60 Mrd. Euro.

Für die größten europäischen Institute wie Deutsche Bank, Societe Generale, BNP Paribas, Credit Agricole oder die vier großen britischen Banken erscheint dabei die Bildung separater Einheiten allein aufgrund der Größe der Institute und des Handelsbuches nahezu sicher. Offen ist aus heutiger Sicht vielmehr, welchen Weg zum Beispiel die großen skandinavischen oder spanischen Institute und auch die größten deutschen Landesbanken einschlagen werden. Dagegen muss bei kleineren Instituten davon ausgegangen werden, dass aufgrund der geringen Volumina nur in Einzelfallen eine Trennung von Handels- und Einlageninstitut vollzogen wird. Damit werden die potenziell betroffenen Institute einmal mehr aufgrund regulatorischer Entwicklungen vor nachhaltige strategische und operative Entscheidungen gestellt. Letztere müssen insbesondere die Adjustierung von Steuerungskonzepten, Governance und IT adressieren.

Strategische Entscheidung

Aus strategischer Sicht muss jedes der betroffenen Häuser individuell auf Basis des Geschäftsmodells entscheiden, ob und in welchem Umfang Handelsaktivitäten angeboten werden sollen. In der Steuerung der Holding hat diese Entscheidung massiven Einfluss auf die Verrechnungspreise zwischen Treasury und den Vertriebseinheiten sowie auf den Kapitalallokationsmechanismus. Aus Governance- Sicht sind Adjustierungen bezüglich der Verantwortlichkeiten sowie die Formulierung neuer Service-Level-Agreements vorzunehmen. Gegebenenfalls sind Betriebseinheiten und Abteilungen funktional und disziplinarisch neu zuzuordnen. Weiterhin sind Anpassungen bezüglich der IT-Struktur vorzunehmen, so zum Beispiel die vermutlich erforderliche Dopplung wichtiger technischer Funktionalitäten.

Die besondere Schwierigkeit für Banken besteht darin, dass die Entscheidungen aufgrund der fortgeschrittenen politischen Beschlusslage zeitlich höchste Brisanz besitzen. Gerade auch Banken, deren Handelsaktivitäten in den Grenzbereich der heutigen Regelungen fallen, müssen mögliche Alternativen im Hinblick auf die oben genannten vier Entscheidungsfelder bereits frühzeitig analysieren. Nur so können Herausforderungen adressiert, Steuerungsimpulse rechtzeitig gesetzt und auch die aus einem Trennbankenmodell entstehenden Chancen genutzt werden.

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Dr. Dirk Holländer / Autor BankingHub

Dr. Dirk Holländer

Senior Partner Office Münster
Dr. Ekkehardt Bauer / Autor BankingHub

Dr. Ekkehardt Bauer

Senior Manager Office Münster

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